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Betriebsunterbrechungsversicherung – Ihre Liquidität bei Betriebsstillstand absichern

Wenn ein Unternehmen seinen Betrieb aufgrund eines unerwarteten Schadens vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt fortführen kann, entstehen häufig erhebliche finanzielle Belastungen. Gleichzeitig laufen viele Kosten weiter: Mieten, Leasingraten, Gehälter, Energiekosten und andere vertragliche Verpflichtungen müssen weiterhin bezahlt werden.

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Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann Unternehmen dabei unterstützen, die finanziellen Folgen einer versicherten Betriebsunterbrechung abzufedern. Je nach Vertrag können insbesondere der entgangene Betriebsgewinn und fortlaufende betriebliche Kosten berücksichtigt werden.

Ob Handwerksbetrieb, Produktionsunternehmen, Handelsgeschäft, Werkstatt oder Dienstleistungsunternehmen: Entscheidend ist, dass die Absicherung zu den betrieblichen Abläufen, den möglichen Ausfallzeiten und dem tatsächlichen Finanzbedarf passt.

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Ich unterstütze Sie dabei, Ihre bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung überprüfen zu lassen oder geeignete Absicherungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen zu finden. Dabei betrachten wir nicht nur den Beitrag, sondern vor allem die versicherten Auslöser, die Haftungs- und Leistungsgrenzen, die Haftzeit und die Höhe der möglichen finanziellen Belastung.

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung dient dazu, bestimmte finanzielle Folgen abzusichern, die entstehen, wenn ein Unternehmen infolge eines versicherten Ereignisses seinen Betrieb ganz oder teilweise unterbrechen muss.
Je nach Vertragsgestaltung können insbesondere der entgangene Betriebsgewinn und fortlaufende betriebliche Kosten während der vereinbarten Unterbrechungszeit berücksichtigt werden.


Dazu können beispielsweise gehören:
• Mieten und Pachtzahlungen für betriebliche Räume
• Löhne und Gehälter im vereinbarten Umfang
• Leasingraten und andere fortlaufende Verpflichtungen
• weitere vertraglich definierte fortlaufende Betriebskosten
• der versicherte entgangene Betriebsgewinn


Welche Kosten und finanziellen Positionen tatsächlich berücksichtigt werden, hängt vom Vertrag ab. Nicht jede Betriebsunterbrechung ist automatisch versichert.

 

Häufig setzt der Versicherungsschutz einen bestimmten versicherten Sachschaden voraus, beispielsweise einen Brand oder einen anderen vereinbarten Schaden an versicherten Betriebseinrichtungen oder Gebäuden.

Für welche Unternehmen ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung wichtig?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann für Unternehmen besonders wichtig sein, deren Einnahmen bei einem Stillstand schnell zurückgehen, während die laufenden Kosten bestehen bleiben.

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Dazu zählen beispielsweise:

• Produktionsbetriebe mit Maschinen und Fertigungsanlagen

• Handwerksbetriebe und Werkstätten

• Handelsunternehmen mit Ladenflächen und Warenbeständen

• Gastronomie- und Hotelbetriebe

• Lager- und Logistikunternehmen

• Dienstleistungsunternehmen mit betrieblich notwendigen Räumen oder Einrichtungen

• Unternehmen mit hohen laufenden Personal- und Mietkosten

• Betriebe, die von bestimmten Maschinen, technischen Anlagen oder einzelnen Standorten abhängig sind

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Wie wichtig eine solche Absicherung ist, hängt unter anderem von den vorhandenen Rücklagen, der Wiederanlaufzeit, den laufenden Verpflichtungen und der Möglichkeit ab, den Betrieb an einem anderen Standort fortzuführen.

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Welche finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung können versichert sein?

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem Vertrag und der vereinbarten Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.

 

Je nach Ausgestaltung können insbesondere folgende Positionen relevant sein:

• Fortlaufende Fixkosten: beispielsweise Mieten, Pachten und bestimmte laufende vertragliche Verpflichtungen.

• Löhne und Gehälter: soweit diese nach den Versicherungsbedingungen als fortlaufende Kosten berücksichtigt werden.

• Entgangener Betriebsgewinn: der im Rahmen der vereinbarten Bedingungen versicherte Gewinnanteil, der durch die Unterbrechung verloren geht.

• Finanzielle Folgen eines versicherten Sachschadens: wenn der Betrieb aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann.

• Vereinbarte zusätzliche Kosten: bestimmte Mehrkosten, die entstehen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten oder wieder aufzunehmen, sofern diese mitversichert sind.

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Besonders wichtig sind der versicherte Auslöser, die vereinbarte Haftzeit, die Versicherungssumme beziehungsweise die Berechnungsgrundlage und mögliche Selbstbeteiligungen.

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Ein allgemeiner Umsatzrückgang, eine schlechte Auftragslage oder jede beliebige technische Störung sind nicht automatisch versichert. Hier kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung an.

Welche Unterschiede gibt es bei Betriebsunterbrechungsversicherungen?

Betriebsunterbrechungsversicherungen können sich deutlich darin unterscheiden, welche Auslöser versichert sind, wie lange Leistungen erbracht werden und welche finanziellen Positionen berücksichtigt werden.

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Bei einer Prüfung sollten insbesondere folgende Punkte betrachtet werden:

• Versicherte Auslöser: Welche Schadenereignisse können einen Leistungsanspruch auslösen?

• Verknüpfung mit einer Sachversicherung: Ist die Betriebsunterbrechung an einen versicherten Schaden am Gebäude, an Maschinen oder am Inventar gebunden?

• Versicherungssumme und Berechnungsgrundlage: Sind die betrieblichen Werte und finanziellen Risiken angemessen berücksichtigt?

• Haftzeit: Für welchen Zeitraum können Leistungen nach einem versicherten Ereignis vorgesehen sein?

• Laufende Kosten: Welche Fixkosten, Mieten, Löhne und Gehälter werden nach den Bedingungen berücksichtigt?

• Entgangener Betriebsgewinn: Wie wird der versicherte finanzielle Ausfall ermittelt?

• Wartezeiten und Selbstbeteiligungen: Welche zeitlichen oder finanziellen Eigenanteile sind vereinbart?

• Ausschlüsse und Einschränkungen: Welche Ereignisse oder Kosten sind nicht versichert?

• Zusätzliche Kosten: Sind vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Betriebs eingeschlossen?

• Besondere Betriebsrisiken: Gibt es Abhängigkeiten von einzelnen Maschinen, Standorten oder betrieblichen Einrichtungen, die gesondert berücksichtigt werden sollten?

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Ein niedriger Beitrag ist nicht automatisch vorteilhaft, wenn die vereinbarte Haftzeit zu kurz ist oder wichtige Kostenpositionen nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Was ist bei einem bestehenden Vertrag oder bei Veränderungen im Unternehmen zu beachten?

Eine Überprüfung kann sinnvoll sein, wenn sich die wirtschaftliche Situation, die Betriebsabläufe oder die laufenden Verpflichtungen eines Unternehmens verändern.

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Typische Anlässe sind beispielsweise:

• Beitragserhöhungen

• steigende Miet- und Personalkosten

• höhere Umsätze oder veränderte Gewinnmargen

• neue Maschinen oder Produktionsanlagen

• zusätzliche Betriebsstätten

• veränderte Produktions- oder Lieferprozesse

• Erweiterung des Unternehmens

• längere Wiederbeschaffungs- oder Wiederanlaufzeiten

• neue Abhängigkeiten von einzelnen Standorten oder Anlagen

• Zweifel an der vereinbarten Versicherungssumme oder Haftzeit

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Gerade wenn die laufenden Kosten steigen, sollte geprüft werden, ob die bisherige Berechnungsgrundlage noch zu den tatsächlichen finanziellen Verpflichtungen passt.

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Bei Veränderungen sollte außerdem geklärt werden, ob diese dem Versicherer mitzuteilen sind und ob eine Anpassung des bestehenden Vertrags erforderlich ist.

Welche weiteren Versicherungen können für Unternehmen wichtig sein?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist häufig eng mit anderen gewerblichen Versicherungen verbunden. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch den Sachschutz oder die Absicherung sämtlicher betrieblicher Risiken.

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Je nach Unternehmen können folgende Versicherungen ergänzend relevant sein:

• Betriebliche Gebäudeversicherung: für versicherte Schäden am Betriebsgebäude.

• Inhalts- und Inventarversicherung: für versicherte Schäden an Betriebseinrichtung, Maschinen, Waren und Vorräten.

• Betriebshaftpflichtversicherung: für bestimmte gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter.

• Maschinenversicherung: für bestimmte Schäden an Maschinen und technischen Anlagen.

• Elektronikversicherung: für vereinbarte Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen.

• Cyberversicherung: für bestimmte Risiken durch Cyberangriffe und IT-Sicherheitsvorfälle; eine Betriebsunterbrechung ist nur bei entsprechend vereinbartem Schutz erfasst.

• Transportversicherung: für vereinbarte Risiken beim Transport von Waren und Gütern.

• Rechtsschutzversicherung: für die im Vertrag vereinbarten rechtlichen Risiken.

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Wichtig ist, dass die Versicherungen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind. Insbesondere sollte geprüft werden, ob der Auslöser einer Betriebsunterbrechung tatsächlich durch den vereinbarten Versicherungsschutz erfasst wird.

Kontakt aufnehmen

Sie möchten wissen, ob Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung die finanziellen Folgen eines unerwarteten Betriebsstillstands ausreichend berücksichtigt?

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Ob bestehender Vertrag, steigende Fixkosten, neue Maschinen oder eine Erweiterung Ihres Unternehmens: Ich unterstütze Sie dabei, den vorhandenen Versicherungsschutz zu überprüfen und geeignete Lösungen zu betrachten.

Die Prüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Die Kontaktaufnahme ist deutschlandweit per Telefon, WhatsApp oder E-Mail möglich.

Anfrage stellen

Wie läuft Ihre Prüfung ab?

1. Erste Kontaktaufnahme

Die Prüfung Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung erfolgt strukturiert. Dabei betrachten wir Ihre laufenden Kosten, die wirtschaftliche Bedeutung eines möglichen Betriebsausfalls und die vereinbarten Versicherungsleistungen.

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Sie nehmen telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail Kontakt mit mir auf.

In einem ersten Gespräch klären wir, welcher Betrieb abgesichert werden soll, ob bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung besteht und aus welchem Grund Sie eine Überprüfung wünschen.

2. Aufnahme der Unternehmensdaten

Im nächsten Schritt erfassen wir die wesentlichen Angaben zu Ihrem Unternehmen.

Dazu gehören beispielsweise:

• Branche und betriebliche Tätigkeit

• Unternehmensstandort und Betriebsstätten

• Anzahl der Beschäftigten

• Art der betrieblichen Abläufe

• wirtschaftliche Abhängigkeit von Maschinen, Anlagen oder bestimmten Standorten

Diese Angaben bilden die Grundlage für die weitere Prüfung.

3. Erfassung der laufenden Kosten

Wir betrachten, welche finanziellen Verpflichtungen auch bei einem vorübergehenden Betriebsstillstand weiterbestehen würden.

Dabei berücksichtigen wir insbesondere:

• Mieten und Pachtzahlungen

• Löhne und Gehälter

• Leasingraten

• laufende betriebliche Verpflichtungen

• weitere relevante Fixkosten

Ziel ist es, den finanziellen Bedarf während einer möglichen Unterbrechung besser einschätzen zu können.

4. Bereitstellung Ihrer Versicherungsunterlagen

Wenn bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung besteht, stellen Sie die vorhandenen Vertragsunterlagen zur Verfügung.

Dazu gehören insbesondere:

• Versicherungsschein

• Versicherungsbedingungen

• aktuelle Beitragsmitteilungen

• Nachträge und Ergänzungen

• gegebenenfalls Unterlagen zur zugrunde liegenden Gebäude-, Inhalts- oder Maschinenversicherung

So lässt sich nachvollziehen, welche Leistungen bisher vereinbart wurden und welche Voraussetzungen für einen Versicherungsfall gelten.

5. Prüfung des bestehenden Versicherungsschutzes

Der bestehende Vertrag wird hinsichtlich seines Leistungsumfangs überprüft.

Dabei betrachten wir unter anderem:

• versicherte Auslöser einer Betriebsunterbrechung

• vereinbarte Versicherungssummen

• Berechnungsgrundlagen für den Betriebsgewinn und die laufenden Kosten

• Ausschlüsse und Einschränkungen

• Selbstbeteiligungen und Wartezeiten

• besondere Vertragsbedingungen

So lässt sich beurteilen, ob der vereinbarte Schutz zu den betrieblichen Anforderungen passt.

6. Prüfung der Haftzeit

Die Haftzeit bestimmt, über welchen Zeitraum Leistungen nach einem versicherten Ereignis grundsätzlich vorgesehen sein können.

Wir prüfen, ob die vereinbarte Dauer angesichts möglicher Reparaturen, Wiederbeschaffungszeiten oder notwendiger Wiederanlaufprozesse angemessen erscheint.

Dabei berücksichtigen wir beispielsweise:

• Dauer einer möglichen Schadensbeseitigung

• Wiederbeschaffung wichtiger Maschinen

• Reparatur- und Wiederaufbauzeiten

• Wiederaufnahme der Produktion oder Dienstleistung

• mögliche Verzögerungen bei Lieferungen oder Ersatzteilen

Eine längere Haftzeit kann je nach Betrieb wichtig sein. Entscheidend ist, welche Wiederanlaufzeiten realistisch sind und was der Vertrag tatsächlich vorsieht.

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7. Prüfung der Versicherungssumme und Berechnungsgrundlage

Wir prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme beziehungsweise die Berechnungsgrundlage zur wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens passt.

Dabei betrachten wir beispielsweise:

• Umsatzentwicklung und betriebliche Kostenstruktur

• versicherten Betriebsgewinn

• laufende Fixkosten

• Löhne und Gehälter im vereinbarten Umfang

• mögliche Veränderungen seit Vertragsabschluss

Ziel ist es, mögliche Abweichungen zwischen den angesetzten Werten und dem tatsächlichen betrieblichen Bedarf zu erkennen.

8. Prüfung der versicherten Auslöser

Nicht jede Betriebsunterbrechung führt automatisch zu einem Leistungsanspruch. Häufig muss ein bestimmtes versichertes Ereignis vorliegen.

Deshalb prüfen wir insbesondere:

• welche Sachschäden als Auslöser vereinbart sind

• ob die zugrunde liegende Gebäude- oder Inhaltsversicherung den betreffenden Schaden erfasst

• welche besonderen Voraussetzungen für die Leistung gelten

• ob zusätzliche Gefahrenbausteine vereinbart wurden

• welche Ereignisse ausdrücklich ausgeschlossen sind

So wird deutlicher, in welchen Situationen der vereinbarte Versicherungsschutz greifen kann und wo Einschränkungen bestehen.

9. Prüfung zusätzlicher Kosten und möglicher Deckungslücken

Ein Betriebsstillstand kann weitere Kosten verursachen, etwa wenn Arbeitsabläufe vorübergehend verlagert oder alternative Lösungen organisiert werden müssen.

Wir prüfen, ob und in welchem Umfang solche Positionen berücksichtigt werden können.

Dazu gehören beispielsweise:

• vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs

• bestimmte Kosten für eine vorübergehende Ersatzlösung

• zusätzliche Aufwendungen zur Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs

• besondere Risiken durch einzelne Maschinen oder Betriebsstandorte

• mögliche Ausschlüsse oder Entschädigungsgrenzen

Ob diese Positionen versichert sind, richtet sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen.

10. Individuelle Marktanalyse

Wenn eine Neuordnung des Versicherungsschutzes sinnvoll erscheint, können geeignete Angebote meiner verfügbaren Marktanbindungen miteinander verglichen werden.

Dabei betrachten wir insbesondere:

• Umfang der versicherten Leistungen

• vereinbarte Haftzeit

• Versicherungssumme und Berechnungsgrundlage

• versicherte Auslöser

• Selbstbeteiligungen und Wartezeiten

• Ausschlüsse und zusätzliche Leistungsbausteine

Ziel ist es, geeignete Lösungen für die betrieblichen und wirtschaftlichen Anforderungen Ihres Unternehmens zu identifizieren.

11. Vergleich der Ergebnisse

Nach Abschluss der Prüfung werden die wesentlichen Ergebnisse verständlich gegenübergestellt.

Dabei betrachten wir beispielsweise, ob die bestehende Absicherung ausreichend erscheint, ob bestimmte Kosten oder Risiken nicht hinreichend berücksichtigt sind und ob alternative Angebote Vorteile bieten könnten.

Auch Beitragsunterschiede werden im Verhältnis zum jeweiligen Leistungsumfang bewertet.

12. Besprechung und individuelle Empfehlung

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Ich bespreche die Ergebnisse mit Ihnen und erläutere die wesentlichen Unterschiede.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung dazu, welche Vertragsbestandteile besonders wichtig sind und welche Anpassungen gegebenenfalls sinnvoll sein könnten.

Die Entscheidung über eine Änderung oder einen neuen Vertrag treffen selbstverständlich Sie.

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13. Umsetzung und langfristige Betreuung

Wenn Sie sich für eine Anpassung oder einen neuen Versicherungsschutz entscheiden, begleite ich Sie bei der weiteren Umsetzung.

Dabei werden insbesondere der Versicherungsbeginn, die zugrunde liegenden Sachversicherungen und die vereinbarten Leistungen berücksichtigt, damit keine unbeabsichtigte Versicherungslücke entsteht.

Auch bei späteren Veränderungen Ihres Unternehmens kann der Versicherungsschutz erneut überprüft werden – beispielsweise bei steigenden Fixkosten, neuen Maschinen oder einer Erweiterung der Betriebsstätten.

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Welche Vorteile bietet eine professionelle Prüfung?

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Eine professionelle Prüfung der Betriebsunterbrechungsversicherung betrachtet nicht nur den Beitrag, sondern die finanziellen Folgen eines möglichen Betriebsausfalls.

Dabei können insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

• Überblick über die laufenden Kosten: Sie erkennen, welche betrieblichen Verpflichtungen während eines Stillstands weiterbestehen.

• Prüfung der Haftzeit: Es wird betrachtet, ob der vereinbarte Zeitraum zu den möglichen Wiederanlaufzeiten passt.

• Angemessene Berechnungsgrundlage: Versicherungssumme, laufende Kosten und versicherter Betriebsgewinn werden überprüft.

• Erkennen möglicher Deckungslücken: Einschränkungen bei versicherten Auslösern und Leistungen können sichtbar werden.

• Abstimmung mit Sachversicherungen: Es wird geprüft, wie die Betriebsunterbrechungsversicherung mit der Gebäude-, Inhalts- oder Maschinenversicherung zusammenspielt.

• Berücksichtigung betrieblicher Veränderungen: Neue Anlagen, höhere Fixkosten oder veränderte Betriebsabläufe können in die Prüfung einbezogen werden.

• Vergleich geeigneter Alternativen: Wenn sinnvoll und verfügbar, können andere Versicherungslösungen betrachtet werden.

Eine Prüfung garantiert weder eine Beitragsersparnis noch eine bestimmte Versicherungsleistung. Sie schafft jedoch eine fundierte Grundlage, um den vorhandenen Schutz und mögliche Alternativen besser beurteilen zu können.

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Sie möchten Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung professionell überprüfen lassen?

Dann nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit mir auf. Gemeinsam klären wir, welche Unterlagen für eine aussagekräftige Prüfung erforderlich sind.

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Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungs-Versicherung

1. Was ist über eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung versichert?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann bestimmte finanzielle Folgen eines versicherten Betriebsausfalls abdecken. Dazu können der entgangene Betriebsgewinn und vereinbarte fortlaufende Kosten wie Mieten, Löhne und Gehälter gehören.

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Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, hängt von der Vertragsgestaltung und dem versicherten Ereignis ab. Nicht jede Betriebsunterbrechung ist automatisch versichert.

2. Werden Mieten, Löhne und laufende Fixkosten bei einem Betriebsstillstand übernommen?

Diese Kosten können im vereinbarten Umfang versichert sein. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Auslöser und die geltend gemachten Kosten nach den Versicherungsbedingungen erfasst werden.

Deshalb sollte geprüft werden, welche laufenden Kosten berücksichtigt werden, welche Berechnungsgrundlagen gelten und ob besondere Begrenzungen vereinbart sind.

3. Ist jede Betriebsunterbrechung automatisch versichert?

Nein. Häufig ist der Versicherungsschutz an einen bestimmten versicherten Sachschaden gebunden, beispielsweise an einen versicherten Brand- oder Leitungswasserschaden.

Ein allgemeiner Umsatzrückgang, eine schlechte Auftragslage oder jede beliebige technische Störung ist nicht automatisch abgedeckt. Maßgeblich sind die vereinbarten Gefahren, Ausschlüsse und besonderen Bedingungen.

4. Was bedeutet die Haftzeit bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Haftzeit bezeichnet den Zeitraum, für den nach einem versicherten Ereignis grundsätzlich Leistungen vorgesehen sein können. Welche Dauer vereinbart ist und welche Voraussetzungen gelten, ergibt sich aus dem Vertrag.

Bei der Prüfung sollte die Haftzeit mit den realistischen Reparatur-, Wiederbeschaffungs- und Wiederanlaufzeiten des Unternehmens abgeglichen werden.

5. Kann ich meine bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung überprüfen und gegebenenfalls wechseln?

Ja. Eine Prüfung kann beispielsweise bei Beitragserhöhungen, steigenden Fixkosten, einer Betriebserweiterung oder veränderten Produktionsabläufen sinnvoll sein.

Dabei werden die bestehenden Leistungen, die vereinbarte Haftzeit und die Berechnungsgrundlagen betrachtet. Wenn sinnvoll und verfügbar, können geeignete Alternativen verglichen werden. Ein Wechsel sollte erst erfolgen, wenn Leistungen, Voraussetzungen und Versicherungsbeginn ausreichend geklärt sind.

Die Prüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Fazit – Betriebsunterbrechungsversicherung regelmäßig überprüfen lassen

Ein unerwarteter Betriebsstillstand kann für Unternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben. Während Einnahmen ausbleiben oder zurückgehen, laufen viele betriebliche Verpflichtungen weiter.

Eine passende Betriebsunterbrechungsversicherung kann dazu beitragen, die finanziellen Folgen eines versicherten Ausfalls abzufedern. Entscheidend ist, dass die vereinbarten Leistungen zu den laufenden Kosten, der wirtschaftlichen Situation und den möglichen Wiederanlaufzeiten Ihres Unternehmens passen.

Nicht allein der Beitrag ist ausschlaggebend. Auch die versicherten Auslöser, die Haftzeit, die Berechnungsgrundlage und mögliche Ausschlüsse spielen eine wichtige Rolle.

Eine regelmäßige Prüfung kann helfen, Veränderungen im Unternehmen zu berücksichtigen, mögliche Deckungslücken zu erkennen und geeignete Alternativen zu beurteilen.

Lassen Sie deshalb nicht nur Ihren Beitrag prüfen, sondern den gesamten Versicherungsschutz für den Fall eines betrieblichen Stillstands.

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Sie möchten wissen, ob Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung zu Ihrem Unternehmen und Ihren laufenden finanziellen Verpflichtungen passt?

Ich unterstütze Sie dabei, den bestehenden Vertrag zu überprüfen und geeignete Möglichkeiten für Ihre betriebliche Absicherung zu betrachten.

Die Prüfung ist kostenfrei und unverbindlich.

Nehmen Sie jetzt deutschlandweit per Telefon, WhatsApp oder E-Mail Kontakt auf.

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